Die Klausel „Free on Board“ (FOB) – kurz erklärt!

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Schon lange reichen Straße und Schiene nicht mehr als alleinige Transportwege aus. Der Anteil des Seeverkehrs ist mittlerweile enorm und steigt beharrlich. Der Grund: Der immer schnellere Güterumschlag durch die Globalisierung. Die internationale Verschiffung gewinnt also weiter an Bedeutung. Deswegen sind Seefracht-Klauseln wie „Free on Board“ (FOB) mittlerweile auch in den Fokus der Allgemeinheit gerückt. Doch was sich im Detail hinter diesem Begriff verbirgt, ist dieser zumeist nicht bekannt. Dabei ist es durchaus nötig, die genaue Definition zu kennen – vor allem dann, wenn der konkrete Bedarf für einen Seetransport gegeben ist.

Free on Board (FOB) und die internationale Verschiffung

Die Lieferklausel „Free on Board“ ist Teil der INCOTERMS, einem Regelwerk, das die Details der Konditionen im Außenhandel regelt. Derzeit sind hier 13 Begriffe definiert, wobei FOB ausschließlich den Schiffstransport betrifft. „Frei an Bord“ bedeutet, dass der Käufer ab dem Zeitpunkt, an dem die Schiffsfracht sich an seinem entsprechenden Platz an Bord befindet, sämtliche Kosten und die Verantwortung für mögliche Gefahren im Transport übernimmt. Dieser sogenannte Gefahrenübergang galt bis 2010 bereits ab Überschreitung der Schiffsreling. Grundsätzlich kann die FOB Verwendung finden, wenn es sich um vollbeladene Seecontainer handelt.

Die Vorteile dieser Bestimmung sind nicht nur der Kosten- und Gefahrenübergang, sondern auch der Verzicht auf die Verpflichtung, eine Transportversicherung abzuschließen. Als Nachteil ist anzuführen, dass diese Klausel nur für den Seetransport gilt, nicht aber für den Containerverkehr über das Terminal. Auch dass der Verkäufer sämtliche Transportkosten bis zum Lieferort – inklusive Verladung auf das Frachtschiff – übernimmt, kann als Nachteil betrachtet werden.

Ein wichtiger Unterschied: Die Abgrenzung zwischen „echten“ und „unechten“ FOB-Geschäften. Bei einem echten FOB erhält der Spediteur den Auftrag, die komplette Abwicklung standardmäßig bis „frei an Bord“ zu übernehmen. Ein unechtes FOB liegt dann vor, wenn der Spediteur darüber hinaus noch die Verschiffung übernimmt!

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Bildquelle: Pixabay

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