Wissenswertes zum Thema Seefracht Gewichtsverifizierung

Posted by redaktion

Am 1. Juli 2016 wurde beschlossen, dass die Bruttomasse einer Fracht, welche auf den Container verladen wird, im Vorfeld vom Befrachter verifiziert werden muss. Die Seefracht Gewichtsverifizierung kann unerwünschte Zwischenfälle verhindern und sogar Unfälle vermeiden.

Zwischenfälle mit der Seefracht Gewichtsverifizierung vermeiden

Die International Maritime Organization (IMO) hat im November 2014 bekanntgegeben, dass man die Bruttomasse ab dem 1. Juli 2016 ermitteln und dokumentieren muss, bevor man diese auf den Schiffscontainer verladen darf.  Zusätzlich muss das Ergebnis der Reederei mitgeteilt werden. Dies hat den einfachen Hintergrund, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu fehlerhaften Angaben gekommen ist, welche in Bezug auf die Containergewichte gemacht wurden. Und daraus resultierten dann zahlreiche Fehlbeladungen von Schiffen. Diese Fehlbeladungen haben es sich in sich, denn dadurch kam es immer wieder zu unerwünschten Zwischenfällen und ernsthaften Unfällen. Diese Regelung ist Bestandteil des SOLAS-Übereinkommens. Ziel dieser Regelung ist es, die Sicherheit auf dem Schiff zu optimieren. Außerdem soll die Seefracht Gewichtsverifizierung das Risiko von Schäden und Verlusten in Bezug auf die zu verschiffenden Waren reduzieren.

Seefracht Gewichtsverifizierung: Wie lassen sich die Container verwiegen?

Dazu gibt es im Rahmen des SOLAS-Übereinkommens zwei verschiedene Methoden. Bei der ersten Methode wiegt man die Container durch den Befrachter. Alternativ kann man auch eine dritte Partei beauftragen. Dies bietet sich für jede Art von Container – aber auch Warengüter – an.

Die zweite Methode sieht es vor, alle Komponenten einzeln zu verwiegen und daraus das Ergebnis zu ermitteln. Zu diesen Komponenten gehören:

  • Einzelgewichte der Warengüter
  • Verpackungsmaterial
  • Staumaterial sowie
  • Leergewicht des Containers

Hier muss allerdings alles ganz genau abgewogen werden, da eine Schätzung nicht zulässig ist. Diese Methode kommt jedoch nicht für jede Fracht in Frage. Folgendes Frachtgut ist im Rahmen der Seefracht Gewichtsverifizierung mittels Methode 2 ausgeschlossen:

  • Loses Getreide
  • Abfall
  • Schrott und
  • Schuttgüter etc.

Außerdem muss der Befrachter für diese Methode der Seefracht Gewichtsverifizierung zuvor verifiziert worden sein.

Wie verhält es sich mit dieser Seefracht Verifizierung?

Damit die Vorgaben der International Convention for the Safety of Life at Sea (SOLAS) auch umgesetzt werden, wird die Seefracht Gewichtsverifizierung von „BG Verkehr“ überwacht. Die Berufsgenossenschaft gibt an, dass es einer vorhandenen Zertifizierung (ISO / AEO) bedarf, um die Bruttomasse zu ermitteln, indem man die einzelnen Bestandteile abwiegt.

Der gesamte Prozess muss dazu vollständig dokumentiert werden. Allerdings besteht keine Fristsetzung für die Prozessaufnahme in die Qualitätsdokumente. Hier greift ein regulärer Auditplan. Allerdings wurden bis dato nicht alle Befrachter zertifiziert, weshalb die Berufsgenossenschaft ein weiteres Verfahren entwickelt hat. Damit lässt sich die Bruttomasse ebenfalls berechnen und im Formular dokumentieren.

Seefracht Gewichtsverifizierung: So werden Container gemäß der Richtlinien verwogen

Container welche nach dem 1. Juli 2016 umgeladen wurden, mussten das VGM, also das „Verified Gross Mass“ bereits bei der Abfahrt im Ursprungshafen ermittelt haben. Fehlt das VGM, wird der Container entweder nicht beladen oder er bleibt so lange im Hafen liegen, bis das Gewicht nachgemeldet wurde.

Welche Informationen für die Übermittlung an DB Schenker?

Um das VGM an DB Schenker zu übermitteln, sind spezielle Angaben zu machen. Dazu gehört die bestätigte Bruttomasse, welche in Kombination mit einem Papier erforderlich ist, das ebenfalls die bestätigte Bruttomasse, sowie weitere Angaben enthält:

  • Containernummer
  • Verwendete Verwiegemethode
  • Name und Adresse des Shippers
  • Übermittlungsdatum des VGM sowie
  • Unterschrift einer bevollmächtigten Person

Alternativ ist es möglich, die Unterzeichnung im Rahmen der Seefracht Gewichtsverifizierung auch elektronisch zu übermitteln. Dazu muss der Name der bevollmächtigten Person in Großbuchstaben angegeben werden.

Gibt es eine Frist für die Übermittlung an DB Schenker?

Die Meldung über das VGM muss bei der Seefracht Gewichtsverifizierung rechtzeitig vorliegen. Denn die übermittelten Daten sind durch den Carrier innerhalb einer vorgegebenen Frist an DB Schenker weiterzuleiten. Die einzelnen Carrier geben dazu eine Meldefrist von ein bis zwei Tagen an. Diese Zeit sind einzuhalten, bevor das Schiff im Ladehafen einläuft. Die Frist kann deshalb variieren, weil es dem jeweiligen Carrier obliegt, wann die Frist festgelegt wird.

Wie sieht es mit der Toleranzgrenze in Deutschland aus?

Ab dem 1. Juli 2016 gilt hierzulande die „Null-Toleranzgrenze“. Dazu wird stichprobenartig auf Abweichungen des angegebenen VGM geprüft. Selbst kleinste Abweichungen werden dabei nicht toleriert. Lediglich die von den im technischen Betrieb eingesetzten Waagen können Abweichungen anzeigen, die der BG Verkehr dabei berücksichtigt.

Wie verhält es sich mit dem VGM in Bezug auf LCL-Sendungen?

Bei der Konsolidierung von Teilladungen (LCL = Less than cntainer load) tritt DB Schenker als Verlader gegenüber dem See-Carrier auf. Damit lässt sich die rechtzeitige Ermittlung und die entsprechende Meldung über das VGM gewährleisten und die Containerverladung sicherstellen.

DB Schenker erhält die genaue Angabe über das Bruttogewicht und fordert deshalb auch keine gesonderte Erklärung über das VGM. Wer mit der Seefracht Gewichtsverifizierung Schwierigkeiten hat und das exakte Gewicht nicht angeben kann, bekommt Unterstützung von DB Schenker. Da sich die einzelnen Verwiegemöglichkeiten aufgrund der vorhandenen Infrastruktur von Region zu Region unterschieden können, ist es ratsam, die entsprechenden Kosten im Vorfeld für die Seefracht Gewichtsverifizierung zu erfragen. Dafür ist die jeweilige Schenker-Niederlassung vor Ort zuständig.

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